Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Reitschule Egert (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Praxis und /oder Theorie am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Die Reitschüler haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Pferd ( mit Ausnahme von Reitbeteiligungen). Die Zuweisung des Pferdes erfolgt durch den Betrieb.
Eine Reitstunde dauert 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde sowie dem Warm bzw Trockenreiten der Pferde zu Beginn und am Ende. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Der Reitschüler hat selbstständig dafür zu sorgen das er pünktlich in der Reithalle erscheint und sein Pferd im Schritt warm reitet. Die Uhrzeiten bilden den Beginn des Unterrichts ab. Das Aufsteigen, Bügel einstellen und Warmreiten im Schritt hat VOR Unterrichtsbeginn zu erfolgen.
Verspätet sich der Reitschüler durch eigenes Verschulden wird die Zeit von der Reitstunde abgezogen. Eine Erstattung der Kosten oder Verlängerung der Reitstunde ist ausgeschlossen.
Verzögert sich der Beginn der Reitstunde durch Verschulden des Reitlehrers oder durch vorherige Reitstunden, so wird die Zeit der Verspätung an den Unterricht angehangen.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Longierhalle zur Verfügung.
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Verursacht der Reitschüler Vorsätzlich oder Fahrlässig Schäden an Pferd, Ausrüstung oder Einrichtung so hat dieser ( bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) die Kosten für den entstandenen Schaden zu tragen.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Die Reitschule sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflicht für Kinder die sich ohne Eltern auf der Anlage aufhalten. Eine Ausnahme gilt für Lehrgänge oder Kurse in denen klar kommuniziert wird das die Reitschule die Aufsichtspflicht übernimmt (z.B bei Übernachtung).
Der Weisung der Reitlehrer oder deren Erfüllungsgehilfen ist stets Folge zu leisten.
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern und Streicheln der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
Die Pferde , Ausrüstung sowie Einrichtung ist pfleglich zu behandeln.
In der Reithalle, Stallgasse sowie auf der Tribüne ist Ruhe einzuhalten um die Pferde nicht zu erschrecken. Rennen und lautes Geschrei ist grundsätzlich verboten.
Müll ist zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Das Betreten der Reithalle ist ausschließlich vor Beginn oder nach Ende der Reitstunde erlaubt. Ein durchqueren der Reithalle sowie das Öffnen der Seitentüren ist nur nach Absprache mit dem Reitlehrer gestattet.
Von Oktober bis April ist das Öffnen der Seitentüren generell verboten.
Die Verwendung von eigenen Putzsachen oder Ausrüstungsgegenständen für die Pferde ( zb Satteldecken, Gamaschen etc.) Ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Reitlehrer gestattet.
Alle Reitschüler verpflichten sich zu fairem Verhalten untereinander und zu gegenseitiger Hilfe.
Alle Reitschüler verpflichten sich zu Diensten nach dem Reitunterricht ( zb. Abäppeln, Fegen etc.)
Alle Reitschüler verpflichten sich die Anlage sowie die Stallgasse sauber zu halten.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Lange Haare müssen zu einem Zopf gebunden werden.
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Die Reitstunden sind über Guthaben zu bezahlen. Bei ungenügendem Guthaben kann keine Reitstunde gebucht werden. Barzahlung wird für die Abteilungs- und Förderstunden nicht akzeptiert.
Evtl vorhandenes Restguthaben kann nicht ausgezahlt werden. Ist aber nach Absprache mit dem Betrieb auf Dritte übertragbar.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen an Abteilungs- oder Förderstunden erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.
Ein Reitbeteiligungsabovertrag beginnt mit der Abgabe des Vertrages und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen. Das Abo ist immer spätestens zum 5. Des Monats zu bezahlen.
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.